Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.07.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02   

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https://dejure.org/2002,2774
BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02 (https://dejure.org/2002,2774)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2 BvR 191/02 (https://dejure.org/2002,2774)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2 BvR 191/02 (https://dejure.org/2002,2774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Zurückweisung eines Beweisantrags - Asylfolgeantrag - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; AsylVfG § 71 Abs. 4; ; AsylVfG § 36 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Berücksichtigung von Beweisangeboten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 73
  • DVBl 2002, 834
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 9 B 15.90

    Umfang der eigenen Sachkunde des Tatsachengerichts

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02
    Das Gericht hat im Beschluss vom 18. Januar 2002 deutlich gemacht, dass es selbst über das nötige Fachwissen zur Beurteilung der Echtheit der Urkunde verfügt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 9 B 15/90, NVwZ-RR 1990, 652; OVG NW, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 8 A 3664/01.A -, AuAS 2002, 40).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - 8 A 3664/01

    Bewertung der Erheblichkeit eines Beweisantrags in einem asylrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02
    Das Gericht hat im Beschluss vom 18. Januar 2002 deutlich gemacht, dass es selbst über das nötige Fachwissen zur Beurteilung der Echtheit der Urkunde verfügt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 9 B 15/90, NVwZ-RR 1990, 652; OVG NW, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 8 A 3664/01.A -, AuAS 2002, 40).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91

    Richterliche Überzeugungsbildung und richterliche Unabhängigkeit - Beweisqualität

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02
    Die Verfassung zwingt nicht zu einer Auslegung dieser Bestimmung dahingehend, dass der Nachweis der Unechtheit ausnahmslos durch Einschaltung der deutschen Auslandsvertretung - hier durch die Einholung einer Auskunft über das Auswärtige Amt - herbeizuführen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1003/91 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit die nachfolgend dargelegten Maßstäbe in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Ablehnung eines Asylfolgeantrags in dem die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts von Verfassungs wegen eingeschränkt ist (Art. 16a Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz GG; §§ 71 Abs. 4, 36 Abs. 4 AsylVfG; vgl. dazu Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl 1999, 1204), überhaupt anwendbar sind.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Zwar ist in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 71 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 4 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (zur Anwendbarkeit dieser Regelungen beim vorläufigen Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl 1999, S. 1204; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl 2002, S. 834 f.) eine besondere Beschleunigung angebracht.
  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Zwar ist in einem Eilverfahren nach Ablehnung eines Asylfolgeantrags die Aufklärungspflicht des Gerichts nach § 71 Abs. 4 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 AsylG in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eingeschränkt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, Rn. 4).

    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, den Nachweis der Unechtheit einer solchen Urkunde in jedem Fall im Rahmen einer Beweisaufnahme herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1003/91 -, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 11 A 1280/15

    Beurteilung der Öffentlichkeit einer Straße für nicht förmlich nach

    BVerfG, Beschluss vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl. 2002, 834; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 1 B 9.03 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3221
BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01 (https://dejure.org/2001,3221)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 BvR 2/01 (https://dejure.org/2001,3221)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 (https://dejure.org/2001,3221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtaufnahme der Möglichkeit einer Landesverfassungsbeschwerde in Verf BW - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Unvereinbarkeit mit Landesrecht - Landesverfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde - Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Missbrauchsgebühr

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a

  • rechtsportal.de

    LvBW Art. 2; StGHGStGHG BW §§ 8, 9

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).

    Auch Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht, dass die Möglichkeit subjektiven verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes geschaffen wird (vgl. BVerfGE 1, 332 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1442/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98

    Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen auf kommunaler Ebene nicht mit der

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 - ; Maunz in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 33, Rn. 8; Lübbe-Wolff in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Art. 33, Rn. 26).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Sie ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ausreichend begründet hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG); der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 80, 137 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Sie ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ausreichend begründet hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG); der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 80, 137 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
    Sie ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ausreichend begründet hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG); der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 80, 137 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

  • BVerfG, 07.09.2000 - 2 BvR 771/00
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    dd) Die beanstandete Verletzung von Art. 33 GG in Verbindung mit Art. 136 und 139 WRV hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht substantiiert unter Auseinandersetzung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und dem grundsätzlichen Verhältnis der Gleichheitsrechte zur föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland begründet (vgl. etwa BVerfGE 13, 54 ; 51, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

    Was den Inhalt und das Ausmaß der auf die Einleitungsworte des § 5 Abs. 2 NiSG gestützten untergesetzlichen Vorschriften anbetrifft, so ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Grad an Bestimmtheit, dem eine Ermächtigungsnorm zu genügen hat, davon abhängt, ob die auf ihrer Grundlage erlassenen Regelungen erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen eingreifen, oder ob sie die Grundrechtsausübung weniger tangieren (BVerfG, B.v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257/278; B.v. 18.7.2005 - 2 BvR 2/01 - BVerfGE 113, 167/269).
  • BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor

    Die geltend gemachten Rügen waren im Wesentlichen bereits Gegenstand früherer Verfassungsbeschwerden, die nicht zur Entscheidung angenommen wurden (vgl. zu dieser Konstellation BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73 ).
  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart

    Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).
  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05

    Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung

    Art. 33 Abs. 1 GG schließt als spezielles Gleichheitsrecht die Landeszugehörigkeit als Differenzierungskriterium in Bezug auf den Bestand und die Reichweite staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten in den Ländern aus, was aber nicht bedeutet, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss v. 18.7.2001, NVwZ 2002 S. 73; Beschluss v. 30.3.1992, NVwZ 1993 S. 55).
  • StGH Baden-Württemberg, 12.08.2002 - GR 4/01

    Enge Fristen und Quorum für Wahlprüfungsbeschwerden sind mit der Landesverfassung

    Daher ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass in Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof nicht besteht (vgl. BVerfG , Beschluss vom 18.07.2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, 73) und dass eine Verfassungsbeschwerde wegen der Beachtung der Wahlrechtsgrundrechte durch ein Landtagswahlgesetz zum Bundesverfassungsgericht nicht (mehr) erhoben werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20.07.1998, a.a.O. ), zumal eine solche Verfassungsbeschwerde auch längst verfristet gewesen wäre ( § 93 Abs. 3 BVerfGG ).
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